
Zwischen Bergwiesen und steilen Hängen führen Krumbach, Bregetzbach und Argenbach durch Damüls Faschina. Etwas weiter südlich liegt der Seewaldsee bei Fontanella; im Marultal wartet mit dem Marulbach ein weiteres eigenständiges Revier. Jedes Gewässer hat seine eigene Angelkarte und eigene Regeln. Bevor du ans Wasser gehst, wählst du deshalb zuerst das Revier und holst dort die passende Erlaubnis.
Für einen Urlaub von höchstens zwei Wochen brauchst du keinen Vorarlberger Fischerausweis. Die Angelkarte des jeweiligen Reviers bleibt trotzdem verpflichtend. Sie nennt Geltungsbereich, Zeitraum, erlaubte Methoden und Fanglimit.
| Revier | Saison | Fischarten | Angelkarte und Ausgabe |
|---|---|---|---|
| Krumbach, Bregetzbach und Argenbach in Damüls | 16. Juni bis 30. September; maßgeblich ist der Zeitraum auf der aktuellen Karte | Welche Arten befischt werden dürfen, steht auf der Karte | Gemeindeamt Damüls; am Wochenende Hotel Adler; erhältlich gegen Vorlage der Gästekarte |
| Seewaldsee in Fontanella | Zeitraum und Entnahmeregeln stehen auf der aktuellen Karte | Welche Arten befischt werden dürfen, steht auf der Karte | Unter anderem im Seestüble see&me sowie über weitere regionale Ausgabestellen |
| Marulbach bei Raggal | 1. Juni bis 30. September | Bachforelle | 33 Euro; Tourismusbüro Raggal, Walserklause Marul und online über hejfish |
Für die Damülser Bäche gilt eine gemeinsame Karte. Du erhältst sie im Gemeindeamt Damüls, am Wochenende auch im Hotel Adler. Da Preis, Verfügbarkeit und einzelne Kartenbedingungen saisonal angepasst werden können, lohnt sich vor dem Kartenkauf eine kurze Rückfrage bei der Ausgabestelle.
Bei einer Erlaubnis von höchstens zwei Wochen verlangt das Land keinen Vorarlberger Fischerausweis. Gilt deine Erlaubnis länger, weist du deine fachliche Eignung mit einem Fischerausweis nach § 14 Fischereigesetz nach. Welche in anderen Bundesländern oder Staaten erworbenen Nachweise anerkannt sind, ist in der Fischereiverordnung geregelt; im Zweifelsfall hilft dir die Ausgabestelle weiter.
Am Wasser führst du die Erlaubnis mit oder hältst sie elektronisch abrufbar. Trägt sie kein Lichtbild, kommt ein amtlicher Lichtbildausweis dazu; bei einer Geltungsdauer von mehr als zwei Wochen außerdem der Fischerausweis. Diese Vorgaben stehen in § 12 Abs. 2 und 5 des Vorarlberger Fischereigesetzes in der Fassung LGBl. Nr. 12/2026.
| Fischart | Fließgewässer: Schonzeit | Fließgewässer: Mindestmaß | Stehende Gewässer: Schonzeit und Mindestmaß |
|---|---|---|---|
| Bachforelle | 1. Oktober bis 28. Februar | 22 cm | 1. November bis 28. Februar; 25 cm |
| Regenbogenforelle | 1. Oktober bis 28. Februar | kein Mindestmaß | keine Schonzeit; 25 cm |
| Seesaibling | 1. November bis 31. Dezember | kein Mindestmaß | 1. Oktober bis 31. Januar; 25 cm |
| Äsche | 1. Februar bis 30. April | 35 cm | für stehende Gewässer nicht ausgewiesen |
| Hecht | 1. bis 30. April | 40 cm | 1. bis 30. April; 40 cm |
| Karpfen | für Fließgewässer nicht ausgewiesen | — | 1. bis 31. Mai; 35 cm |
Ganzjährig geschont sind Groppe, Strömer, Bitterling, Schneider, Bachschmerle, Gründling, Moderlieschen sowie Dohlen- und Steinkrebs. Gemessen wird bei Fischen von der Kopfspitze bis zum Ende der zusammengelegten Schwanzflosse. Diese Landeswerte gelten nach § 14 der Vorarlberger Fischereiverordnung in der Fassung ab 1. Januar 2026. Zusätzlich gelten die Vorgaben auf deiner Angelkarte.
Fische unter dem Mindestmaß, Fische in der Schonzeit und populationsbiologisch bedeutende große Laichtiere setzt du sofort und sorgfältig zurück. Lässt sich der Haken nicht schonend lösen, wird die Schnur auf Höhe des Mauls abgeschnitten. Fische, die du behältst, müssen unmittelbar nach dem Fang möglichst schmerzlos und rasch getötet werden; das Hältern in Setzkeschern ist nicht zulässig.
Bei Arten aus Anlage 2 der Fischereiverordnung, für die weder Schonzeit noch Mindestmaß festgelegt sind, gilt die umgekehrte Regel: Sie dürfen nach dem Fang nicht zurückgesetzt werden. Welche Arten und zusätzlichen Entnahmeregeln für dein Revier gelten, steht auf der Angelkarte.
Der Seewaldsee liegt in Fontanella im UNESCO Biosphärenpark Großes Walsertal. Angelkarten werden unter anderem im Seestüble see&me sowie über das Tourismusbüro Raggal, die Walserklause Marul, das Biosphärenparkbüro in Thüringerberg, die Edelweiß Appartements in Fontanella und den Anglertreff in Nüziders ausgegeben. Welche Fischarten, Methoden und Entnahmeregeln aktuell gelten, steht auf der jeweiligen Karte.
Von Damüls fährst du über Faschina nach Fontanella. Ab Fontanella Säge erreichst du den See zu Fuß in etwa 30 Minuten oder mit dem saisonalen Seewaldseezügle in rund 15 Minuten. Wenn du Ausrüstung dabeihast, kann die Fahrt mit dem Zügle den Zustieg erleichtern.
Der Marulbach ist ein separat bewirtschaftetes Revier im Großen Walsertal. Gefischt wird von der Mündung in den Lutzspeicher Raggal bis zum Gebiet Hof bei der unteren Novabrücke. Die Saison dauert vom 1. Juni bis 30. September. Die Tageskarte kostet 33 Euro und erlaubt die Entnahme von sechs Bachforellen.
| Angabe | Marulbach bei Raggal |
|---|---|
| Bewirtschafter | Fischereiverein Raggal-Marulbach |
| Fischart | Bachforelle |
| Saison | 1. Juni bis 30. September |
| Tageskarte | 33 Euro |
| Fanglimit | 6 Fische pro Tag |
| Ausgabe | Tourismusbüro Raggal, Walserklause Marul und online über hejfish |
| Revier | Von der Mündung in den Lutzspeicher Raggal bis zum Gebiet Hof bei der unteren Novabrücke |
Auch an der Lutz bei Sonntag und Buchboden gibt es Angelmöglichkeiten; die Karten werden über das Café Pension „Zum Jäger“ in Buchboden ausgegeben. Im Bregenzerwald kommen weitere Reviere an der Bregenzerach und am Argenbach hinzu. Da jedes Revier eigene Bedingungen hat, brauchst du dort jeweils die passende Karte.
Ab dem vollendeten siebten Lebensjahr kann ein Kind eine eigene Fischereierlaubnis erhalten. Für eine Karte von höchstens zwei Wochen ist kein Fischerausweis erforderlich. Kinder und Jugendliche von 7 bis 16 Jahren können die fachliche Eignung außerdem über eine kostenlose Unterweisung des Landesfischereiverbands erwerben; der Fischerausweis kostet anschließend 30 Euro. Für Kinder unter sieben Jahren darf keine Fischereierlaubnis ausgestellt werden.
Eine unkomplizierte Alternative ist der Fischteich Au an der B200. Dort können Familien von Ostern bis zum Wintereinbruch selbst angeln, die Ausrüstung wird kostenlos bereitgestellt und der Fang kann in der Fischerstube als Mittagessen oder Jause zubereitet werden. Die aktuellen Öffnungszeiten findest du direkt beim Fischteich Au.
Nach einem frühen Morgen am Wasser bleibt oft noch Zeit für einen Spaziergang, eine Wanderung oder den Kinderthemenweg in Damüls Faschina. Auch das biosphärenpark.haus in Sonntag bietet sich als Ausflugsziel an.
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In Damüls gehören Krumbach, Bregetzbach und Argenbach zu einem gemeinsamen Revier. Die Karte erhältst du im Gemeindeamt Damüls, am Wochenende auch im Hotel Adler. Für den Seewaldsee in Fontanella und den Marulbach bei Raggal brauchst du jeweils eine eigene Angelkarte.
Für den Marulbach kostet die Tageskarte 33 Euro und erlaubt die Entnahme von sechs Bachforellen. Für die Damülser Bäche und den Seewaldsee erfährst du den aktuellen Preis bei der jeweiligen Ausgabestelle.
Für eine Erlaubnis von höchstens zwei Wochen brauchst du keinen Vorarlberger Fischerausweis. Erst bei einer länger gültigen Erlaubnis kommt der Fischerausweis dazu. Am Wasser hältst du die Erlaubnis ausgedruckt oder elektronisch abrufbar; wenn sie kein Lichtbild enthält, brauchst du zusätzlich einen amtlichen Lichtbildausweis.
Die Karte für Krumbach, Bregetzbach und Argenbach erhältst du im Gemeindeamt Damüls, am Wochenende auch im Hotel Adler. Für die Ausgabe ist eine gültige Gästekarte nötig. Die Seewaldsee-Karte gibt es unter anderem im Seestüble see&me.
Welche Fischarten aktuell freigegeben sind und welche Fang- und Entnahmeregeln gelten, steht auf der Angelkarte für das Damülser Revier.
Zeitraum, befischbare Arten, zulässige Methoden und Fanglimit stehen auf der aktuellen Seewaldsee-Karte. Die allgemeinen Schonzeiten und Mindestmaße für stehende Gewässer gelten zusätzlich.
Für Bachforellen in Fließgewässern gilt vom 1. Oktober bis 28. Februar Schonzeit; das Mindestmaß beträgt 22 Zentimeter. In stehenden Gewässern gilt die Schonzeit vom 1. November bis 28. Februar und ein Mindestmaß von 25 Zentimetern. Hechte sind im April geschont und müssen mindestens 40 Zentimeter messen, Karpfen in stehenden Gewässern sind im Mai geschont und müssen mindestens 35 Zentimeter messen. Zusätzlich gelten die Vorgaben auf der jeweiligen Angelkarte.
Im Großen Walsertal liegen der Seewaldsee, der Marulbach und die Lutz. Im Bregenzerwald gibt es weitere Reviere an der Bregenzerach und am Argenbach. Jedes Revier hat eine eigene Angelkarte und eigene Bedingungen.
Ja, ab dem vollendeten siebten Lebensjahr kann ein Kind eine eigene Erlaubnis erhalten. Für Karten bis zwei Wochen ist kein Fischerausweis nötig. Für längere Karten können Kinder und Jugendliche von 7 bis 16 Jahren die fachliche Eignung über eine kostenlose Unterweisung des Landesfischereiverbands erwerben. Für Kinder unter sieben Jahren darf keine Erlaubnis ausgestellt werden.
Catch & Release bedeutet, einen gefangenen Fisch wieder freizulassen. Untermaßige Fische, Fische in der Schonzeit und populationsbiologisch bedeutende große Laichtiere müssen unverzüglich und sorgfältig zurückgesetzt werden. Arten aus Anlage 2 der Fischereiverordnung, für die weder Schonzeit noch Mindestmaß gilt, dürfen dagegen nicht zurückgesetzt werden. Für andere maßige Fische gelten die Vorgaben des Reviers.
In Fließgewässern darfst du mit einer Rute fischen. In der Forellen- und Äschenregion ist die stationäre Grundangelfischerei nicht erlaubt. Welche Haken, Köder und weiteren Methoden in deinem Revier zulässig sind, steht auf der Angelkarte; die Landesregeln bilden den verbindlichen Rahmen.
Am Fischteich Au kannst du von Ostern bis zum Wintereinbruch selbst angeln. Die Ausrüstung wird kostenlos bereitgestellt, und der Fang kann anschließend in der Fischerstube zubereitet werden. Für den Besuch gelten die aktuellen Öffnungszeiten des Betriebs.
Hinweis zu aktuellen Angaben: Öffnungszeiten, Preise, Fahrpläne, Veranstaltungen und Verfügbarkeiten können sich saisonal oder kurzfristig ändern. Aktuelle Details findest du vor deinem Besuch direkt beim jeweiligen Betreiber.