Wir freuen uns sehr, dass Sie Ihren Urlaub bald wieder in Damüls Faschina verbringen wollen! Ihre Gesundheit ist unser wichtigstes Anliegen seit Beginn der Coronavirus-Pandemie (Sars-CoV-2-Pandemie).
Höchste Sicherheit für die in Vorarlberg lebenden Menschen und alle unsere Gäste ist auch das Ziel des sogenannten Ampelsystems, das die österreichische Bundesregierung eingeführt hat. Es regelt anhand der Farben Grün, Gelb, Orange und Rot, welche Präventionsmaßnahmen auf Bezirksebene zu beachten sind.
Für Sie als Gast in Damüls Faschina ist die Ampelregelung der Vorarlberger Landesregierung jedoch ausschlaggebend: Sie bietet Ihnen eine noch detailliertere Orientierung und macht sichtbar, welche Regelungen in Ihrem Urlaubsort oder Ihrer Urlaubsregion gelten.
Unser gemeinsames Ziel ist es, die Risiken der Coronavirus-Pandemie und ihre Auswirkungen so weit wie möglich zu reduzieren, um uns und unseren Gästen einen sorgenfreien und sicheren Urlaubsaufenthalt in Damüls Faschina anbieten zu können und unsere Betriebe und Partner bei Maßnahmen zu unterstützen, die eine Offenhaltung weiter ermöglichen. Dabei steht Eigenverantwortung und Wachsamkeit an oberster Stelle.
Am Dienstag, dem 22.12.2020, hat das Gesundheitsministerium eine Novelle der aktuell gültigen 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung sowie die 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung vorgelegt, durch die der Lockdown ab 26.12.2020 geregelt wird. Aufgrund der Gefährlichkeit der neuen Mutation des Coronavirus musste der Lockdown verlängert und teilweise verschärft werden. Ziel ist es, bis 8. Februar 2021 eine 7-Tages-Inzidenz von unter 50 (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) zu erreichen – das entspricht max. 700 Neuinfektionen pro Tag. Eine neue Verordnung wird ab 25. Jänner gelten und voraussichtlich folgende Maßnahmen beinhalten.
Die Grenzen sind offen, es gilt die COVID-19-Einreiseverordnung auf Basis der 14-Tage-Inzidenz der positiven Corona-Fälle. Länder mit einem Wert höher als 100 sind als Risiko-Gebiet eingestuft. Einreisende aus einem Risiko-Gebiet müssen 10 Tage in Quarantäne, nach 5 Tagen kann ein negativer PCR-Test die Quarantäne zu beenden. Ausnahmen sind in der Verordnung festgehalten.
Ab 15. Jänner 2021: Vor der Einreise nach Österreich muss jede einreisende Person ein Pre-Travel-Clearance-Formular ausfüllen. Weitere Informationen und Formular unter Einreise/Rückreise-Bestimmungen.
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