
Wenn Schneekettenpflicht gilt ...
Die starken Schneefälle führen immer wieder zu schwierigen Fahrbedingungen. "In Österreich gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur Verwendung von Winterreifen oder Schneeketten. Allerdings können Behörden für einzelne Straßen oder Gebiete eine Winterreifen- oder Schneeketten-Pflicht anordnen", stellt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer klar.
Schneekettenpflicht
Kommt der Autolenker mit seinem Fahrzeug an einen Straßenabschnitt, wo ausschließlich Schneekettenpflicht angeordnet ist, darf nicht ohne die "stählerne Rutschversicherung" weitergefahren werden. Oft ist allerdings die Kettenpflicht mit der Zusatztafel "ausgenommen Winterausrüstung" verordnet. In diesem Fall ist die Weiterfahrt mit Winterreifen samt ausreichendem Profil erlaubt.
Unfall im Winter mit Sommerreifen
Wer Sommerreifen montiert hat, sollte bei winterlichen Wetterbedingen im Sinne der Verkehrssicherheit auf das Fahrzeug verzichten. "Bei einem Unfall im Winter mit Sommerreifen bleibt der Versicherungsschutz der Haftpflicht- und Kaskoversicherung zwar aufrecht, dennoch riskiert der Autolenker bei einer fahrlässigen Verletzung von Personen ein Verfahren vor dem Strafgericht", erinnert ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.
Blick in die Betriebsanleitung
Auf extremen Schneefahrbahnen ist die Schneekette das sicherste Mittel für ein Fortkommen ohne durchdrehende Räder. Dennoch sollte man vor dem Einsatz der Schneeketten einen Blick in die Betriebsanleitung werfen: Wer entgegen der Hersteller-Bestimmungen Schneeketten anlegt oder falsche Reifendimensionen verwendet, risikiert Schäden am Blech oder an der Radaufhängung. Darüber können an manchen Fahrzeugen trotz Serienbereifung wegen zu enger Radkästen keine Schneeketten montiert werden. Bei gewissen Fahrzeugmodellen ist der Einsatz sogar ausdrücklich verboten.
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